Die allgemeine Beitragsgrundlage - die Ausgangsbasis zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge - ist der im Beitragszeitraum gebührende Arbeitsverdienst.
Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, Lehrlinge sowie freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ist als Arbeitsverdienst das auf volle Cent gerundete Entgelt heranzuziehen.
Gebührt freien Dienstnehmerinnen und freien Dienstnehmern das Entgelt für längere Zeiträume als einen Kalendermonat (zum Beispiel bei Pauschalentlohnung), ist dieses auf die Dauer der Pflichtversicherung umzulegen. Bei der Durchschnittsbetrachtung ist jeder Kalendermonat, in dem Pflichtversicherung besteht, als voller Kalendermonat zu werten.
Für einige Versichertengruppen gibt es abweichende Regelungen (zum Beispiel fixe Beitragsgrundlagen).
Wir sind laufend bemüht, das Serviceangebot der österreichischen Sozialversicherung für Sie zu verbessern.
Daher stehen auf Grund von Wartungsarbeiten die Portale der österreichischen Sozialversicherung am Mittwoch 04.06.2025, 17:00 Uhr bis voraussichtlich Donnerstag 05.06.2025, 02:00 Uhr nicht zu Verfügung. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.